
Katze in der Mietwohnung – So klappt das harmonische Zusammenleben
Zur Miete mit der Mieze – Schon am Morgen mit einem „Miau“ geweckt werden, gemeinsame Kuschelstunden auf dem Sofa und ausgiebiges Spiel mit der Samtpfote in den heimischen vier Wänden – für viele Katzenfans ein langgehegter Traum. Eine Katze in der Wohnung artgerecht halten, das kann funktionieren. Dennoch gilt es hier, einige Regeln zu beachten, damit ein friedliches Zusammenleben gelingt. Und sofern es sich bei der Wohnung nicht um Eigentum handelt, spielt auch der Vermieter eine Rolle. Ist das Halten einer Katze in der Mietwohnung erlaubt? Was passiert, wenn ich eine Katze trotz Verbot in der Wohnung halte? Kann ich eine Katze alleine halten oder ist das nicht artgerecht? Was braucht eine Katze, um auch ohne Freigang glücklich zu sein? Die wichtigsten Antworten auf Fragen zum Einzug des vierbeinigen Miezbewohners beantworten wir in diesem Ratgeber für Sie.
Katze in der Wohnung halten – Artgerecht oder nicht?
Ein großer Garten, ausgiebiger Freigang – natürlich sind das die optimalen Bedingungen für die bewegungsfreudige Katze. Dennoch kann die Katzenhaltung auch auf begrenztem Raum gelingen. Bevor wir darauf zu sprechen kommen, welche Voraussetzungen Ihre Mietwohnung für eine Katze erfüllen sollte, sehen wir uns einmal das Verhalten wild lebender Katzen an. Diese bewegen sich sehr viel und sehr geschmeidig. Jagen, klettern, rennen, sprinten, kämpfen – für all diese Bewegungen hat die Evolution den Katzenkörper bestens ausgestattet. Wer eine Katze in einer Wohnung artgerecht halten will, sollte also eine Wohnung mit genügend Raum für Bewegung haben.
Katze in der Mietwohnung – Verboten vom Vermieter?
Wenn Sie eine Wohnung entsprechender Größe ausgemacht haben oder bereits in einer solchen leben, steht der Katzenhaltung nichts mehr im Wege. Theoretisch – denn praktisch gibt es einige Fallstricke, die Sie kennen sollten, bevor Sie sich einen Stubentiger anschaffen. Grundsätzlich ist dessen Haltung in der Wohnung erlaubt. Dennoch kann es hier einige Ausnahmeregelungen geben, die Sie kennen sollten, um sich Ärger zu ersparen. Im Idealfall klären Sie folgende Fragen, bevor Sie eine Wohngemeinschaft mit der Samtpfote gründen:
Miete mit Mieze – Die wichtigsten Fragen
Katze halten in der Mietwohnung – Ist das erlaubt?
Wer seine Mietwohnung zur „Miezwohnung“ machen möchte, sollte sich vorher schlaumachen, ob für die Haltung der Katze eine Zustimmung des Vermieters benötigt wird. Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Katzenhaltung in der Mietwohnung:
Katze alleine halten oder zu zweit?
Juhu! Der Vermieter hat zugestimmt, die Wohnung ist groß genug, die Katze kann einziehen! Doch fühlt sich eine Wohnungskatze überhaupt wohl, wenn sie keinen Kontakt zu Artgenossen hat? Eine weitere Frage, die aufkommt, wenn eine Katze in die Mietwohnung einziehen soll. Die Antwort darauf lautet: Es kommt darauf an. Die Bedürfnisse von Katzen und ihr Sozialverhalten sind sehr unterschiedlich. Wie beim Menschen gibt es unter diesen Tieren geselligere Exemplare und regelrechte Einzelgänger. Katzen sind „fakultativ sozial“, das heißt sie können sehr gut mit weiteren Katzen zusammen leben, müssen es aber nicht unbedingt. Wenn Ihre Katze die Mietwohnung regelmäßig verlassen kann und Freigang an der frischen Luft genießen darf, kann sie draußen auch Kontakte zu Artgenossen knüpfen und erfreut sich zusätzlicher Beschäftigung. Mit Freigang können Sie eine Katze also in der Wohnung auch alleine halten.
Ein Stubentiger, der mehrere Stunden alleine zu Hause sein muss, wird sich aber einsam fühlen. Wenn Ihre Katze den ganzen Tag in Ihrer Wohnung verbringt, hat sie keinen Kontakt zur Außenwelt. Dies kann Depressionen, Verhaltensauffälligkeiten und Einsamkeit hervorrufen. Auch Sie als Katzenbesitzer können sicher nicht immer zu Hause sein, um Ihrer Fellnase Gesellschaft zu leisten. Soziale Interaktionen wie schmusen, putzen und rangeln können Katzen am besten mit anderen Artgenossen austauschen - auch wenn Sie sich als Mensch noch so viel Mühe geben. Deswegen empfehlen wir Ihnen, Ihre Katze nicht alleine in der Wohnung zu halten, wenn sie keinen Freigang genießen darf. Die meisten Samtpfoten fühlen sich zu zweit oder zu dritt am wohlsten.
Die Raumaufteilung in einer katzengerechten Wohnung
Sie haben die ersten Hürden genommen – die Wohnungsgröße stimmt, das Mietrecht steht der Katzenhaltung nicht im Wege und Sie haben sich für eine oder mehrere Katzen als Mitbewohner entschieden. Nun geht es daran, dafür zu sorgen, dass sich der Stubentiger zu Hause richtig wohlfühlt. Die richtige Raumaufteilung und einige Tipps und Tricks verwandeln Ihre Wohnung in ein artgerechtes Paradies für Ihre vierbeinigen Bewohner. Dabei lautet die Devise: Langeweile ist tabu!
Denn Katzen sind sehr neugierige Tiere und finden es spannend, in mehreren Räumen verschiedene Dinge entdecken zu können. In jedem Raum warten neue Abenteuer auf sie und sie kann sich frei bewegen – verschlossene Türen sind nicht ihre Sache. Wenn Ihre Wohnung große Fenster hat, kann der Stubentiger die Außenwelt beobachten. Doch auch im Innern der Wohnung gibt es viel zu entdecken – vorausgesetzt Sie lassen sich etwas einfallen und werden kreativ, um die Mietwohnung artgerecht zu gestalten.
Tipps & Tricks: So Richten Sie Ihre Wohnung katzengerecht ein!
Da sich Ihre Katze in Ihrer Wohnung nicht beim Streunen austoben und neue Orte entdecken kann, ist es Ihre Aufgabe, in den heimischen vier Wänden für kleine Abenteuer zu sorgen. Eine katzengerechte Einrichtung der Wohnung versüßt dem Stubentiger den Alltag. Und kann auch dem Menschen richtig Spaß bringen, denn hier ist Kreativität gefragt!
Katzen lieben es, zu klettern. Viele Stubentiger klettern gern auf Schränke, von denen sie den Raum im Blick haben. Stellen Sie Ihrer Katze Klettermöglichkeiten zur Verfügung, wie z. B. einen großen Kratzbaum oder treppenartig angebaute Regale. Hier bieten sich der Katze nicht nur kleine Rückzugsmöglichkeiten und Verstecke, sondern er kann sich auch sportlich betätigen: Klettern macht fit und gute Laune! Wenn der Stubentiger sich beim Klettern austoben kann, belohnt er Sie dafür mit einer extra Portion „Schnurr“. Sorgen Sie deshalb dafür, dass er in Bewegung bleiben kann.
Kratzen und Krallen schärfen sind natürliche Verhaltensweisen von Katzen. Manch einer musste dies schon schmerzlich feststellen: Nämlich dann, wenn sich der Stubentiger, mangels Katzmöglichkeiten, der edlen Tapete oder der teuren Couch zuwendet.
Kratzbäume oder sogenannte Kratzbetten, Kratztreppen oder Kratzteppiche sind eine bessere Alternative zum Krallenschärfen. Stellen Sie diese zur Verfügung, wird auch die Katze lieber darauf zurückgreifen, als Wand und Sofa zur Pediküre zu nutzen.
In freier Wildbahn würden Katzen Mäuse oder Vögel jagen, was ihnen Spaß bereitet und ihrem Jagdinstinkt entspricht. Zum Glück gibt es auf dem Markt ein breites Angebot von Katzenspielzeug, das dafür sorgt, den Jagdtrieb zu befriedigen und auch in der Wohnung für Freude sorgt. Wer gern selbst kreativ wird, findet im Internet zahlreiche Ideen für „DIY“-Katzenspielzeug. Ob selbst gemacht oder gekauft – Katzenspielzeug vertreibt die Langeweile und das gemeinsame Toben sorgt dafür, dass Ihr Stubentiger ausgelastet ist.
Holen Sie sich die Natur in die Wohnung! Eine ganze Wiese muss es natürlich nicht sein – Katzengras in Töpfen oder kleinen Kästen leistet hier schon gute Dienste. Ihre Katze wird es Ihnen danken. Denn: In freier Wildbahn fressen Katzen Gras, um angesammelte Fellknäule herauszuwürgen. Dies hat folgenden Hintergrund: Katzen sind sehr reinliche Tiere und putzen sich ihr Fell gründlich. Ihre Zungen sind sehr rau, denn auf deren Oberfläche befinden sich kleine Widerhaken. Beim Putzen bleiben Katzenhaare daran hängen. Diese werden verschluckt und normalerweise problemlos ausgeschieden. Wenn sich jedoch zu viele Haare im Magen befinden, frisst die Katze in der freien Natur Gräser, die als natürliche Brechmittel wirken. Da Ihre Wohnungskatze nicht den Zugang zu natürlichen Gräsern hat, empfiehlt es sich also, Katzengras zu besorgen. Dieses kann sie genüsslich knabbern und somit ihren Verdauungstrakt unter Kontrolle bringen.
Geöffnete Fenster mit Weitblick oder gar ein Balkon – für die Wohnungskatze ein Traum! Hier kann sie Geräusche, Gerüche und Natureindrücke sammeln, Vögel beobachten oder sich den Wind um die Nase wehen lassen.
Ohne Katzengitter oder Katzennetz wird die Portion Frischluft aber schnell gefährlich! Um die Katze vor einem Sturz zu schützen, sollten Sie Fenster und Balkon katzengerecht absichern. Ohne Katzennetz oder Katzengitter kommt es häufig zu Unfällen, wenn die Katze unbedacht einem vorbeifliegenden Vogel nachjagt oder sich buchstäblich „zu weit aus dem Fenster lehnt“.
Je nach Alter und Persönlichkeit schlafen Katzen 13 bis 16 von 24 Stunden. Dabei ziehen sie verschiedene Orte für ein Nickerchen vor. Sorgen Sie für Abwechslung in Sachen Schlaf und schaffen Sie in der Wohnung verschiedene Rückzugsmöglichkeiten, an denen der Stubentiger sich zur Rast legen kann. Hier kann die Katze die Eindrücke des Tages entspannt verarbeiten. Und wenn Sie dem Miezbewohner dabei ab und an noch das Köpfchen kraulen – ist sein Glück perfekt.
Fazit
Klären Sie vor Einzug des Stubentigers ab, ob Sie für das Halten einer Katze in der Mietwohnung eine Genehmigung brauchen. Ist die Haltung einer Katze in der Wohnung verboten, setzen Sie sich nicht darüber hinweg, sondern schauen Sie nach Lösungsmöglichkeiten. Achten Sie außerdem darauf, dass die Wohnung groß genug ist und für Abwechslung und Rückzugsmöglichkeiten gesorgt ist.